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Psychotherapie
- berufliche Entwicklung
- formaler Ablauf Psychotherapie
- wichtig zu wissen
Meine berufliche Entwicklung und Erfahrung.
Mein Psychologiestudium an der Universität Köln habe ich 1986 mit Diplom
abgeschlossen. Inhaltliche Studienschwerpunkte waren neben allgemein psychologischen Bereichen wie Wahrnehmung, Kommunikation oder Forschungs-/Untersuchungsmethoden auch spezielle Gebiete der Psychotherapie und Kinder-/Jugendpsychologie. Letzterer galt mein besonderes Interesse, was sich auch in der Themenwahl meiner Diplomarbeit niederschlug, die sich mit der „Wirkung von Horrorfilmen auf Jugendliche“ befasste.
Noch während des Studiums begann ich für die Jugendämter Kölns Kinder und Jugendliche aus problematischen Verhältnissen zu betreuen, woraus meine kindertherapeutische Arbeit erwachsen ist. Schließlich wurde ich zudem als psychologischer Gutachter in Familien-, Umgangs- und Sorgerechtssachen tätig.
Obwohl ich mich theoretisch an der psychoanalytischen Lehre Freuds orientierte, fand ich die Klientenzentrierte Psychotherapie als Behandlungsmethode doch pragmatischer und unkomplizierter. In meiner Therapiearbeit habe ich Elemente beider Schulen so miteinander verknüpft, dass sich für die praktische Behandlung ein erfolgversprechender Zugang auf tiefenpsychologisch-theoretischer Basis ergab.
Aus beruflicher Sicht besonders bedeutend war für mich das Jahr 1988, in dem ich meine eigene Praxis gründete. Von meinem Berufsverband erhielt den Titel >Klinischer Psychologe/Psychotherapeut<. Kurz darauf konnte ich dann beim Verband für Gesprächspsychotherapie die Weiterbildung zum >Klientenzentrierten Psychotherapeuten< abschließen.
Als Therapeut behandele ich Patienten mit ganz unterschiedlichen Störungen. Eine Spezialisierung wie man sie von der Fachmedizin her kennt, ist ja in meinem Beruf auch eher unüblich. Tatsächlich lässt sich die Seele kaum in „Sachgebiete“ unter-teilen, wie es beim Körper möglich ist. Häufig vorkommende Probleme sind Depressionen, Ängste, Zwangsstörungen sowie Störungen des Selbstwertgefühls, in der Beziehung zur Außenwelt oder im zwischenmenschlichen Bereich.
Literatur
Carl Rogers: >Entwicklung der Persönlichkeit< Sigmund Freud: >Schriften zur Behandlungstechnik< Dr. H.-J. Berk: >Der Psychologische Sachverständige in Familiensachen<
Formaler Ablauf einer Psychotherapie.
Als approbierter und kassenzugelassener Psychologischer Psychotherapeut nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG) darf ich meinen gesetzlich geschützten Beruf in der Arbeit mit Patienten jeden Alters ausüben und die Therapie mit Erwachsenen ab 18 Jahren abrechnen.
Patienten können daher mit ihrer Versichertenkarte direkt zu mir kommen, um in bis zu fünf Probesitzungen zu klären, ob und in welcher Form eine Behandlung notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend ist.
In diesem Fall wird ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt, der entweder eine Kurzzeittherapie (KZT= 25 Sitzungen) oder Langzeittherapie (LZT= 50 Sitzungen) zum Ziel hat. Nach Ablauf dieser Sitzungskontingente können im Bedarfsfall Verlängerungen beantragt werden, die stets gutachtenpflichtig sind (bei KZT in Schritten von 25+30+20 Sitzungen, bei LZT von 30+20 Sitzungen).
Nur die ersten 25 KZT-Sitzungen dürfen – mit Antragsformular und ärztlichem Konsiliarbericht – von der Kasse direkt bearbeitet werden.
Eine Sitzung dauert grundsätzlich 50 Minuten; sie findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Eventuelle weitere Vereinbarungen werden zwischen Therapeut und Patient im Laufe der Zusammenarbeit gemeinsam getroffen. Die Gesamtdauer einer Therapie ist naturgemäß individuell verschieden – nach durchschnittlichem Erfahrungswert kann man aber von etwa einem Jahr ausgehen.
Alle Richtlinien für den formalen therapeutischen Ablauf sind von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt und im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Praxis verbindlich.
Wichtig zu wissen ...
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt die Berufsausübung des Psychologischen Psychotherapeuten und die Abrechnung seiner Leistungen im Rahmen der GKV, was dem Patienten ein hohes Maß an Sicherheit gibt.
... für gesetzlich Versicherte:
Der Antrag auf Kostenübernahme wird mit dem Konsiliarbericht eines niedergelassenen Arztes und einem Antragsformular (bei Langzeittherapie oder Verlängerung auch mit einem Gutachtenbericht) des Therapeuten bei der Krankenkasse gestellt. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Therapeut und Kassenärztlicher Vereinigung.
... für privat Versicherte:
Die Privaten Versicherungenlehnen sich prinzipiell freiwillig an die Statuten der Kassenärztlichen Versicherung an. Letzten Endes entscheiden aber der Einzelvertrag und die Bestimmungen, die jede Privatversicherung für sich getroffen hat. Vor der Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten ist es daher zu empfehlen, sich bei der jeweiligen Versicherung über deren formales Procedere zu informieren.
So akzeptiert beispielsweise die >Hallesche Nationale Krankenversicherung< nur Behandler, die ihre therapeutische Weiterbildung im ärztlichen Ritus abgeschlossen haben. Die >Axa-Colonia< akzeptiert einen Psychologischen Psychotherapeuten nur, wenn er sich bereit erklärt, seine Behandlung von einem Psychiater überwachen zu lassen. Viele andere Privatversicherungen beschränken die Therapeutenwahl dagegen nicht zusätzlich; ihnen genügen die gesetzliche Approbation als Psychologischer Psychotherapeut und der Eintrag im Arztregister.
Die >Beihilfe< verhält sich nahezu analog zur Kassenärztlichen Vereinigung, zudem sind bei ihr alle Formulare online abrufbar.
(Stand 01-08)
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